Gesetze / Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung

UStDV

§ 64 Aufzeichnung im Fall der Einfuhr

Stand: 10.06.2019

SteuerrechtBund

Der Aufzeichnungspflicht nach § 22 Absatz 2 Nummer 6 des Gesetzes ist genügt, wenn die entstandene Einfuhrumsatzsteuer mit einem Hinweis auf einen entsprechenden zollamtlichen Beleg aufgezeichnet wird.

§ 63 § 65